26. 04. 2023 Nun ist es amtlich: Der Koalitionsvertrag tritt in Kraft, und damit wird nicht nur die Bildungslandschaft in Richtung Religion und Rückschritt verschoben, sondern auch die im Grundgesetz verankerte Bremer Klausel unterlaufen. Von der Lehrergewerkschaft (GEW) würden wir erwarten, dass sie sich nicht nur für die sozialen Belange der Lehrerschaft einsetzt, sondern auch für die Rechte der Kinder auf evidenzbasierte, neutrale Bildung. Wie sieht es damit aus?
Wir haben die GEW gefragt, ob sie damit einverstanden sind, dass Kinder in Religionsunterrichten separiert werden, von denen jeder beansprucht, seine spezifische, auf bloßen Glauben gegründete Lehre als gültige Wahrheit zu vermitteln. Das ist in der heutigen Zeit nicht mehr hinnehmbar. Als Antwort verwies die GEW nur auf ihre Pressemitteilung auf ihrer Website:
Neuer Status für Religionsunterricht
Die Einführung eines neuen Wahlpflichtfachs „Weltanschauungen/Religionen“ sehen wir kritisch. Das Fach Ethik muss erhalten bleiben und eine Ausweitung der Stundentafel lehnen wir angesichts des Lehrkräftemangels ab.
Quelle: https://www.gew-berlin.de/presse/detailseite/koalitionsvertrag-mit-wenig-antworten-auf-herausforderungen-in-der-bildung
Das ist sehr dünn und passt nicht zur Selbstdarstellung der GEW als linker und progressiver Gewerkschaft.
Der relevante Absatz im Koalitionsvertrag lautet:
Wir bekennen uns zur Struktur des bestehenden Fächerkanons und der Rahmenlehrpläne. Zudem wollen wir fächerübergreifendes Lernen stärken, um hier auch die Förderung von Metakompetenzen zu sichern. Die Koalition strebt die Einführung eines Wahlpflichtachs [sic!] Weltanschauungen/Religionen als ordentliches Lehrfach an. In einem von fachlich ausgebildeten Lehrkräften erbrachten und von den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften inhaltlich gestalteten Unterricht können Kenntnisse über Religionen und Weltanschauungen vermittelt werden. Das Fach Ethik bleibt in seiner bisherigen Form bestehen.
Quelle: https://spd.berlin/media/2023/04/Koalitionsvertrag_2023-2026_.pdf, S. 42 (Rechtschreibfehler im Original)
Ja, Wahlpflicht_ach.
Ausdrücklich begrüßen wir aber, dass das von verschiedenen Seiten massiv unter Beschuss stehende Neutralitätsgesetz dauerhaft bestehen bleiben soll. (Koalitionsvertrag, S. 34). Anders als oft behauptet, hat das Bundesverfassungsgericht es auch nie als grundsätzlich problematisch bewertet, notwendige kleinere Anpassungen sollen selbstverständlich vorgenommen werden.