Die Kirchen wünschen – der Senat erfüllt?

09. 12. 2023 Eigentlich soll die Schule ja das wesentliche Wissen liefern, damit die Jugendlichen den künftigen Herausforderungen gewachsen sind. Das soll durch zeitgemäße Bildungspläne und Schulgesetze gesichert werden. Das Berliner Schulgesetz soll nach dem Willen der schwarz-roten Koalition aktualisiert werden. Dafür hat die CDU-geführte Bildungsverwaltung vor wenigen Tagen einen Referentenentwurf vorgelegt. Offenbar hat sie damit aber den Koalitionspartner SPD überrascht. Warum sonst sieht sich die Sprecherin der SPD-Fraktion für Bildung und Wissenschaft veranlasst, mehrere Vetos einzulegen? Auch die Pläne zum Religionsunterricht gehören zu den kritisierten Vorschlägen.

Nicht für die Schüler – für die Kirchen planen sie

Gemäß dem Entwurf soll „ausdrücklich geregelt“ werden, dass Religionsgemeinschaften einen Anspruch darauf haben, Religionsunterricht anzubieten, wenn sie das Bedürfnis danach verspüren. Ein Unding! Nicht der Bildungsbedarf der Schüler ist für die Bildungsverwaltung ausschlaggebend, sondern die Wünsche der Religionsgemeinschaften nach Missionierung. Will der Senat sich tatsächlich von Religionsgemeinschaften vorschreiben lassen, was in den Schulen gelehrt werden soll? Zweitausend Jahre alte Glaubensdogmen und Legenden können allenfalls im Geschichts- Literatur- und Kunstunterricht behandelt werden, aber als behauptete Wahrheiten gehören sie nicht in die Schule. „Die Entscheidung darüber steht nicht zur Disposition der Schule“, heißt es jedoch wörtlich im Entwurf.

Die Schulen sollen sich also nicht wehren dürfen gegen diese Anmaßung! Erinnern wir uns an die Bremer Klausel: Berlin ist nicht verpflichtet, Religionsunterricht in den Schulen zuzulassen. Berlin tut es dennoch, wenn auch bisher in gedämpftem Ausmaß. An vielen Schulen wird er nur noch als AG angeboten. Die Anspruchsregelung aus dem Entwurf ist ein klarer und sicher auch bewusster Versuch, die Bremer Klausel auszuhebeln.

Noch mehr Geld für den Religionsunterricht

Außerdem vorgesehen ist „eine stärkere finanzielle Förderung des Angebots, um es den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu ermöglichen, ihr Angebot umfassender zu erbringen“. Im Klartext: noch mehr Geld für Religionspropaganda. Schon jetzt besteht für den Religionsunterricht eine privilegierte Situation: Er findet auch dann statt, wenn gerade mal eine Handvoll Schüler zusammenkommen. Das Finanzielle ist ebenfalls komfortabel geregelt. Für den katholischen Religionsunterricht etwa gilt: Der Staat kommt für 62% bis 80% der Kosten für Religionsunterricht und Konfessionsschulen auf. Diese Zuschüsse sind nach den Kirchensteuern die zweitgrößte Einnahmequelle der katholischen Kirche in Berlin. Und nun will die Bildungsverwaltung die Zuwendungen noch erhöhen – für einen Unterricht, der kaum Zulauf hat, der jeglicher wissenschaftlicher Grundlage entbehrt und den die meisten Berliner aus gutem Grund ablehnen.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die SPD ihr Veto einlegt, kritisieren jedoch die Begründung. Im taz-Interview heißt es dazu: „Denn da wird nun das Bedürfnis von Familien nach Religionsunterricht gestrichen zugunsten des Bedürfnisses der Religionsgemeinschaften Unterricht anzubieten.“ Laut Grundgesetz haben die Eltern das Recht, über die Teilnahme ihres Kindes am gemäß Art 7 GG stattfindenden Religionsunterricht zu bestimmen. Aber ein Recht der Eltern, die Erteilung von Religionsunterricht entgegen der Bremer Klausel zu verlangen, entnehme ich dem nicht.

1 Gedanke zu „Die Kirchen wünschen – der Senat erfüllt?“

  1. Bedürfnis der Aberglaubensanbieter, nicht der Schülerinnen und Schüler

    Jetzt ist die Katze aus dem Sack: Der tagesspiegel berichtet aus dem mittlerweile vorliegenden Referentenentwurf für eine Änderung des Berliner Schulgesetzes: So „[..] sieht der Entwurf aus der Bildungsverwaltung vor, dass die Religions- und Weltanschauungsgeminschaften einen Anspruch darauf haben, ihren Unterricht anzubieten.“
    Es wird also noch nicht mal so getan, als ginge es um Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler. Es geht allein darum, den Aberglaubensanbietern den Markt zu öffnen.

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